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PfändungBei einer Pfändung wird dem nichtzahlungsfähigen Schuldner vom Staat ein oder mehrere Gegenstände entzogen. Die entzogenen oder verwerteten Gegenstände werden für die Schuldbegleichung verwendet. Eine Pfändung ist wie eine Zwangsvollstreckung zu sehen. Vor einer Pfändung erhält der nicht zahlende Schuldner Mahnungen reagiert er nicht, so kommt es zum Vollstreckungsbescheid. |
