Schufa FAQ

Was ist die Schufa?
Schufa ist die Abkürzung für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Die Aufgabe dieser Organisation ist es, ihre Handelspartner vor Verlusten zu schützen, in dem sie sie über die Bonität der Kunden informiert. Hauptkunden der Schufa sind Banken, Kreditinstitute und sonstige kreditgewährende Unternehmen.

Wie geht die Schufa vor?
Die Schufa sammelt Daten und Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern bezieht. Diese Daten aus Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden enthalten in der Regel allgemeine Infos; beim Kredit z.B. die Laufzeit und die Höhe des Kredits. Des Weiteren erhält die Schufa auch Informationen aus den Schuldverzeichnissen von Amtsgerichten.
Wird ein Vertrag zwischen Privatkunde und Vertragspartner positiv abgewickelt, enthält der Schufa-Eintrag des Privatkunden nur Positivmerkmale; ist die Abwicklung nicht vertragsgemäß, werden in der Regel Negativmerkmale im Schufa-Eintrag des Privatkunden hinterlegt.

Ist die Schufa rechtswidrig und wofür wird die Schufa-Klausel in Kreditanträgen benötigt?
Da die Schufa dem Bundesgesetz unterliegt und Schufa-Auskünfte nur erteilt werden können, wenn der Kreditantragsteller die Schufa-Klausel im Kreditantrag unterzeichnet, ist die “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” nicht rechtswidrig. Durch die o.g. Einwilligung des Kunden ist es der Schufa gestattet, diese personenbezogenen Daten zu verarbeiten und bei Anfrage an die entsprechenden Vertragspartner weiterzugeben.

Was ist eine Schufa-Selbstauskunft und wie führe ich diese durch?
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Schufa zu informieren, welche personenbezogenen Daten dort über Sie gespeichert sind. Dies geschieht über die sog. Schufa-Selbstauskunft, die Sie gegen eine einmalige Gebühr von 7,60 € z.B. über deren Webseite www.schufa.de beantragen können. Es wird Ihnen allerdings lediglich mitgeteilt, welche Daten über Sie gespeichert sind, aber nicht, an wen diese Daten weitergegeben wurden.

Was ist ein “Kreditscoring”?
Bei einem Kreditscoring handelt es sich um eine statistische Auswertung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers bzw. um die Wahrscheinlichkeitseinschätzung eines ordnungsmäßigen Vertragsablaufs für einen Kreditnehmer.

Ist das Kreditscoring rechtswidrig?
Wie auch schon bei den Schufa-Auskünften kann ein Kreditscoring erst erstellt werden mit der Einwilligung der Schufa-Klausel durch den Kunden; somit ist das Scoring nicht rechtswidrig.

Beeinflusst eine Schufa-Selbstauskunft das Kreditscoring negativ?
Jede Schufa-Selbstauskunft wurde bisher beim Kreditscoring mitberücksichtigt und hat dieses entsprechend negativ beeinflusst. D.h., je öfter eine entsprechende Auskunft beantragt wurde, desto schlechter fiel die Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers durch die Schufa aus.
Es wurde allerdings von der Schufa angekündigt, dass die Selbstauskünfte zukünftig beim Kreditscoring nicht mehr berücksichtigt werden und somit keine negative Beeinflussung stattfinden kann.